Verkauf

Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis belegt das Fachwissen eines Maklers. Eine generelle Pflicht besteht bisher nicht, wohl aber eine Weiterbildungspflicht.

Der Sachkundenachweis ist ein Beleg über die fachliche Qualifikation eines Immobilienmaklers. Er soll zeigen, dass jemand das nötige Wissen für die Vermittlung von Immobilien mitbringt. Anders als in manchen anderen Berufen ist ein solcher Nachweis für Makler in Deutschland aktuell keine generelle Pflicht.

Pflicht oder nicht?

Eine verpflichtende Sachkundeprüfung für Makler wird seit Jahren politisch diskutiert, ist bislang aber nicht eingeführt. Wer eine Maklererlaubnis nach § 34c GewO beantragt, muss vor allem Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse nachweisen, jedoch keine Prüfung ablegen.

Die Weiterbildungspflicht

Verpflichtend ist dagegen die Weiterbildung. Makler müssen sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden fortbilden und das dokumentieren. Anerkannt sind dafür Seminare, Webinare und ähnliche Formate zu fachlichen Themen. So soll das Fachwissen aktuell bleiben, auch ohne formale Eingangsprüfung.

  • Sachkundenachweis: derzeit keine generelle Pflicht
  • Weiterbildung: 20 Stunden in drei Jahren, verpflichtend
  • Erlaubnis nach § 34c GewO: weiterhin notwendig

Was bedeutet das für Verbraucher?

Auch wenn kein Sachkundenachweis vorgeschrieben ist, lohnt der Blick auf Erfahrung und Qualifikation. Fragen Sie nach Fortbildungen, Mitgliedschaften in Berufsverbänden und Referenzen aus der Region. Lassen Sie sich erklären, wie der Makler den Markt vor Ort einschätzt. Ein gut ausgebildeter Makler erkennt Marktbesonderheiten, etwa die unterschiedlichen Lagen in Stuttgart und auf den Fildern. Wer regelmäßig dazulernt, bleibt auch bei rechtlichen Änderungen auf dem Laufenden. Bei Fragen rund um die Qualifikation eines Anbieters hilft im Zweifel eine individuelle Beratung.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenfrei 100% vertraulich und sicher Tagesaktuelle Preise
Sprengnetter geprüfter Schätzwert
5 Sterne bei Google
Ersteinschätzung in 2 Minuten.

Häufige Fragen

Nein, eine generelle Pflicht zum Sachkundenachweis besteht derzeit nicht. Sie wird zwar diskutiert, ist aber bislang nicht eingeführt worden.

Makler unterliegen einer Weiterbildungspflicht. Sie müssen sich innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden fortbilden und das nachweisen.

Achten Sie auf Erfahrung, regelmäßige Fortbildung, Mitgliedschaften in Berufsverbänden und gute Referenzen. Marktkenntnis vor Ort ist ein wichtiger Hinweis.