Stadtentwicklung
Grundflächenzahl (GRZ)
Die Grundflächenzahl bestimmt, welcher Anteil eines Grundstücks überbaut werden darf, und steht für jede Fläche im Bebauungsplan.
Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil eines Grundstücks mit Gebäuden überbaut werden darf. Sie ist in § 19 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und wird als Dezimalzahl angegeben. Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Bei einem 600 Quadratmeter großen Grundstück sind das 240 Quadratmeter überbaubare Fläche.
Wo steht die GRZ?
Den Wert finden Sie im Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. Er gilt verbindlich für das gesamte Baugebiet. Gibt es keinen Bebauungsplan, richtet sich die zulässige Bebauung nach der näheren Umgebung. In dicht bebauten Stuttgarter Lagen ist die GRZ oft höher als in lockeren Wohngebieten am Stadtrand.
Was zählt zur Grundfläche?
Zur überbauten Fläche gehört nicht nur das Hauptgebäude. Auch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen werden mitgerechnet. Für diese darf die GRZ um bis zu 50 Prozent überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einem Wert von 0,8.
- Wohnhaus und Anbauten
- Garagen und Carports
- versiegelte Stellplätze und Zufahrten
- Nebengebäude wie Gartenhäuser
Warum die GRZ beim Grundstückskauf wichtig ist
Die GRZ entscheidet darüber, wie groß Ihr Haus tatsächlich werden kann. Gerade in Stuttgart mit knappen Baulandflächen und vielen Hanglagen lohnt sich ein genauer Blick vor dem Kauf. Ein günstiges Grundstück nützt wenig, wenn die zulässige Bebauung kleiner ausfällt als gedacht. Wir bei Strudel Immobilien prüfen diese Kennzahl gemeinsam mit Ihnen, bevor Sie sich entscheiden. Für die endgültige Beurteilung sind das Bauamt und ein Architekt die richtigen Ansprechpartner.
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Häufige Fragen
Eine GRZ von 0,4 bedeutet, dass 40 Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden dürfen. Bei 600 Quadratmetern sind das 240 Quadratmeter.
Ja. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen werden mitgerechnet. Für sie darf die GRZ um bis zu 50 Prozent überschritten werden, maximal bis 0,8.
Die GRZ steht im Bebauungsplan der Gemeinde. Liegt kein Bebauungsplan vor, richtet sich die zulässige Bebauung nach der näheren Umgebung.
Die GRZ regelt die überbaute Fläche, die Geschossflächenzahl (GFZ) die gesamte Geschossfläche über alle Stockwerke. Beide ergänzen sich.