Stadtentwicklung

Geschossflächenzahl (GFZ)

Die Geschossflächenzahl setzt die gesamte Geschossfläche ins Verhältnis zur Grundstücksgröße und steuert so das Bauvolumen.

Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche zulässig ist. Sie ist in § 20 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Eine GFZ von 0,8 bedeutet, dass die Summe aller Geschossflächen das 0,8-fache der Grundstücksfläche betragen darf. Bei 600 Quadratmetern Grundstück sind das 480 Quadratmeter Geschossfläche über alle Stockwerke hinweg.

So unterscheidet sich die GFZ von der GRZ

Während die Grundflächenzahl nur die überbaute Fläche regelt, betrachtet die GFZ alle Geschosse zusammen. Sie zeigt also, wie viel Wohnfläche insgesamt entstehen darf. Aus beiden Werten lässt sich grob ablesen, wie viele Vollgeschosse sinnvoll sind.

KennzahlRegeltRechtsgrundlage
GRZüberbaute Grundfläche§ 19 BauNVO
GFZgesamte Geschossfläche§ 20 BauNVO

Was zur Geschossfläche zählt

Maßgeblich sind die Flächen der Vollgeschosse, gemessen nach den Außenmaßen der Gebäude. Keller und Dachräume, die keine Vollgeschosse sind, bleiben in der Regel unberücksichtigt. Die genaue Berechnung hängt vom jeweiligen Bebauungsplan ab.

  • Wohn- und Aufenthaltsräume in Vollgeschossen
  • Flure und Treppenhäuser innerhalb der Geschosse
  • nicht zwingend: Keller ohne Vollgeschosscharakter

Bedeutung beim Grundstückskauf in Stuttgart

Gerade bei knappem Bauland zeigt die GFZ, wie viel Wohnraum ein Grundstück hergibt. In gefragten Stuttgarter Lagen entscheidet das oft über die Wirtschaftlichkeit. Strudel Immobilien hilft Ihnen, die Zahlen einzuordnen. Für die belastbare Planung sind Bauamt und Architekt die richtige Adresse.

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Häufige Fragen

Multiplizieren Sie die Grundstücksfläche mit der GFZ. Bei 600 Quadratmetern und einer GFZ von 0,8 ergibt das 480 Quadratmeter zulässige Geschossfläche.

In der Regel nicht. Nur Vollgeschosse zählen. Keller und Dachräume ohne Vollgeschosscharakter bleiben meist unberücksichtigt.

Die GFZ ist im Bebauungsplan festgelegt und gilt verbindlich für das gesamte Baugebiet.

Aus GFZ und GRZ lässt sich grob die mögliche Zahl der Vollgeschosse ableiten. Die genaue Höhe regeln zusätzlich Festsetzungen im Bebauungsplan.