Finanzierung
Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen verlangt die Bank für bewilligte, aber noch nicht abgerufene Darlehensbeträge – relevant vor allem bei Neubau und Sanierung.
Bereitstellungszinsen berechnet die Bank auf Darlehensbeträge, die zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt sind – üblich sind 0,15 bis 0,25 Prozent pro Monat (also etwa 1,8 bis 3 Prozent pro Jahr). Sie fallen nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit an, die je nach Bank zwischen 3 und 12 Monaten liegt – und sind oft teurer als der eigentliche Sollzins.
Wann sie zum Thema werden
Beim Kauf einer Bestandsimmobilie wird das Darlehen meist in einer Summe nach dem Notartermin fällig – Bereitstellungszinsen spielen kaum eine Rolle. Anders bei Neubau und umfangreicher Sanierung: Hier wird nach Baufortschritt in Tranchen abgerufen, und Bauverzögerungen lassen die Zinsen schnell vierstellig werden.
So lässt sich gegensteuern
Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist verhandelbar – bei Bauvorhaben gehören 6 bis 12 Monate in jedes Angebot, notfalls gegen einen kleinen Zinsaufschlag. Außerdem hilft realistische Planung der Abrufe und Pufferzeiten. Wer Angebote vergleicht, sollte neben dem Sollzins immer auch Freimonate und Bereitstellungssatz nebeneinanderlegen.
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Häufige Fragen
Nach Ablauf der bereitstellungszinsfreien Zeit – je nach Bank 3 bis 12 Monate nach Darlehenszusage. Danach kosten nicht abgerufene Beträge meist 0,15 bis 0,25 Prozent pro Monat.
Ja – gerade bei Neubau und Sanierung gehören 6 bis 12 Freimonate in jedes Angebot, notfalls gegen einen minimalen Zinsaufschlag. Der Vergleich lohnt sich.
Selten – dort wird das Darlehen meist in einer Summe nach dem Notartermin ausgezahlt. Kritisch wird es bei Bauträgerkauf nach Baufortschritt und bei Sanierungsdarlehen in Tranchen.