Recht & Steuern
Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung braucht jeder Mieter zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, der Vermieter stellt sie aus.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine schriftliche Bescheinigung des Vermieters oder Eigentümers, die den Ein- oder Auszug einer Person in eine Wohnung bestätigt. Sie ist seit 2015 Pflicht und nach § 19 Bundesmeldegesetz Voraussetzung für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer umzieht, kann sich ohne diese Bestätigung nicht ummelden. Ziel der Regelung ist es, Scheinanmeldungen zu verhindern und den Bezug einer Wohnung nachvollziehbar zu machen.
Wer sie ausstellt
Ausstellen muss sie der Wohnungsgeber, also in der Regel der Vermieter. Bei Eigentumswohnungen, die selbst bezogen werden, kann der Eigentümer sie für sich selbst bestätigen. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung innerhalb der Frist auszustellen, üblicherweise zeitnah zum Einzug.
Pflichtangaben
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Art des meldepflichtigen Vorgangs, also Einzug oder Auszug
- Einzugsdatum
- Anschrift der Wohnung
- Namen der meldepflichtigen Personen
Fristen und Bedeutung
Die Anmeldung beim Meldeamt muss in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen. Dafür wird die Wohnungsgeberbestätigung im Original oder digital vorgelegt, zusammen mit dem Ausweis. Stellt ein Wohnungsgeber sie nicht, zu spät oder falsch aus, kann das als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Verboten ist außerdem die Bestätigung eines Einzugs, der gar nicht stattfindet, also eine reine Scheinanmeldung. Für Käufer einer selbst genutzten Immobilie ist der Vorgang unkompliziert, sie bestätigen ihren Einzug schlicht selbst. Strudel Immobilien weist Sie auf solche Formalien rund um den Einzug hin, damit beim Umzug nichts vergessen wird.
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Häufige Fragen
Der Wohnungsgeber, in der Regel der Vermieter. Wer eine eigene Wohnung selbst bezieht, kann den Einzug als Eigentümer selbst bestätigen.
Sie ist nach § 19 BMG nötig, um sich beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Ohne sie ist die Ummeldung nicht möglich.
In der Regel müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug beim Meldeamt anmelden.
Der Wohnungsgeber ist zur Ausstellung verpflichtet. Eine Verweigerung oder falsche Bestätigung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.