Sanierung & Energie

Heizkostenabrechnung

Die Heizkostenabrechnung verteilt die Kosten für Wärme und Warmwasser fair auf die einzelnen Wohnungen.

Die Heizkostenabrechnung ist die jährliche Aufstellung, mit der die Kosten für Heizung und Warmwasser eines Gebäudes auf die einzelnen Nutzer verteilt werden. Sie sorgt dafür, dass jede Wohnung anteilig nach Verbrauch und Fläche zahlt. Vermieter sind in Mehrparteienhäusern verpflichtet, einen großen Teil der Kosten verbrauchsabhängig abzurechnen.

Wie sich die Kosten zusammensetzen

Eine Heizkostenabrechnung verteilt die Kosten meist nach zwei Anteilen.

  • verbrauchsabhängiger Anteil, gemessen über Heizkostenverteiler oder Wärmezähler
  • verbrauchsunabhängiger Anteil, verteilt nach Wohnfläche

Der verbrauchsabhängige Anteil liegt nach den gesetzlichen Vorgaben meist zwischen 50 und 70 Prozent. So wirkt sich sparsames Heizen direkt aus.

Was in der Abrechnung steht

Eine korrekte Abrechnung enthält den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den eigenen Verbrauch und den Verteilerschlüssel. Seit einigen Jahren müssen Mieter bei fernablesbaren Zählern zudem unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten. Das hilft, den eigenen Verbrauch früh im Blick zu behalten.

Fristen und Folgen

Vermieter müssen die Heizkostenabrechnung in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Versäumen sie diese Frist, können Nachforderungen entfallen. Auch formale Fehler können dazu führen, dass eine Abrechnung nicht greift. Eine saubere Abrechnung schützt deshalb beide Seiten und sorgt für klare Verhältnisse zwischen Eigentümer und Mietern.

Abrechnung prüfen

Es lohnt sich, die Heizkostenabrechnung auf Plausibilität zu prüfen, etwa Verbrauchswerte, Zeitraum und Verteilerschlüssel. Auffällige Sprünge können auf einen Defekt oder einen Ablesefehler hindeuten. Wer in Stuttgart ein Mehrfamilienhaus besitzt, sollte zudem auf eine fristgerechte und nachvollziehbare Abrechnung achten, um Streit mit Mietern zu vermeiden.

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Häufige Fragen

Meist zu 50 bis 70 Prozent nach gemessenem Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche. So zahlt jeder anteilig nach tatsächlichem Verbrauch.

In der Regel ja. In Mehrparteienhäusern ist die verbrauchsabhängige Abrechnung mit Heizkostenverteilern oder Zählern gesetzlich vorgeschrieben.

Prüfen Sie Zeitraum, Verbrauchswerte und Verteilerschlüssel. Bei auffälligen Abweichungen sollten Sie Belege anfordern und die Abrechnung beim Vermieter beanstanden.