Bewertung
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Anteil des Beleihungswerts eine Bank eine Immobilie finanziert.
Die Beleihungsgrenze ist der Anteil des Beleihungswerts, bis zu dem eine Bank ein Darlehen gegen die Immobilie als Sicherheit vergibt. Sie schützt die Bank vor Verlusten, falls das Objekt später verwertet werden muss. Damit beeinflusst sie direkt, wie viel Kredit gegen eine Immobilie möglich ist.
Beleihungswert und Beleihungsgrenze
Wichtig ist die Unterscheidung von zwei Begriffen, die oft verwechselt werden:
- Der Beleihungswert ist ein vorsichtig angesetzter, dauerhaft erzielbarer Wert der Immobilie. Er liegt meist unter dem Kaufpreis.
- Die Beleihungsgrenze ist ein Prozentsatz dieses Beleihungswerts, etwa 60 bis 80 Prozent.
Beleiht eine Bank ein Objekt zum Beispiel bis 80 Prozent des Beleihungswerts, ergibt sich daraus der maximale Sicherheitenrahmen für das Darlehen. Alles darüber gilt als zusätzliches Risiko.
Warum Banken vorsichtig rechnen
Banken kalkulieren bewusst zurückhaltend. Sie möchten ihr Geld auch dann zurückbekommen, wenn die Preise fallen oder die Verwertung schwierig wird. Deshalb liegt der Beleihungswert unter dem Marktwert und die Beleihungsgrenze noch einmal darunter. Der Teil des Kaufpreises oberhalb der Grenze muss anders finanziert werden, oft durch Eigenkapital. Diese doppelte Vorsicht ist gesetzlich verankert und schützt am Ende auch den Kreditnehmer.
Bedeutung für Käufer
Wer kauft, sollte die Beleihungsgrenze früh im Blick haben. Je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto eher bleibt das Darlehen innerhalb der Grenze. Das verbessert die Konditionen, weil das Risiko für die Bank sinkt. Finanzierungen oberhalb der Grenze sind möglich, kosten aber meist höhere Zinsen. Eine kluge Finanzierungsplanung rechnet diesen Punkt deshalb von Anfang an mit ein.
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Häufige Fragen
Der Verkehrswert ist der am Markt erzielbare Preis. Der Beleihungswert wird von der Bank vorsichtiger angesetzt und liegt in der Regel darunter.
Je nach Bank und Darlehensart liegt sie meist zwischen 60 und 80 Prozent des Beleihungswerts.
Dieser Teil wird häufig durch Eigenkapital gedeckt oder zu schlechteren Konditionen separat finanziert, weil er für die Bank riskanter ist.