Stadtentwicklung
Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Vorhaben zu bauen, und prüft die Übereinstimmung mit dem Baurecht.
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben auszuführen. Sie wird von der zuständigen Baurechtsbehörde erteilt und bestätigt, dass das geplante Gebäude mit dem öffentlichen Baurecht übereinstimmt. Dazu gehören der Bebauungsplan, die Landesbauordnung und Vorgaben zu Abstandsflächen, Brandschutz und Erschließung. Ohne sie darf nicht gebaut werden, sofern das Vorhaben genehmigungspflichtig ist.
Was im Antrag enthalten sein muss
Den Bauantrag stellt in der Regel ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur. Er reicht die Unterlagen bei der Gemeinde oder dem Landratsamt ein.
- Bauzeichnungen und Lageplan
- Baubeschreibung und statische Nachweise
- Berechnung von GRZ und GFZ
- Angaben zu Stellplätzen und Erschließung
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Bei klaren Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplans geht es schneller. Werden Befreiungen oder Ausnahmen nötig, dauert es länger. In Baden-Württemberg gibt es für viele Wohngebäude ein vereinfachtes Verfahren mit reduziertem Prüfumfang.
Wann keine Genehmigung nötig ist
Kleinere Vorhaben sind oft verfahrensfrei, etwa Gartenhäuser unter einer bestimmten Größe. Das entbindet aber nicht von der Pflicht, das Baurecht einzuhalten. Im Zweifel klärt eine Bauvoranfrage die Lage vorab. In Stuttgart mit dichter Bebauung und vielen Hanglagen lohnt sich diese frühe Prüfung besonders. Strudel Immobilien begleitet Sie beim Grundstückskauf, die rechtliche Bewertung übernehmen Bauamt und Architekt.
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Häufige Fragen
Meist ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur. Er bündelt alle Unterlagen und reicht sie bei der Baurechtsbehörde ein.
Das hängt von Umfang und Vollständigkeit ab. Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplans gehen schneller, Befreiungen verlängern das Verfahren.
Kleinere Vorhaben wie ein Gartenhaus unter einer bestimmten Größe sind oft verfahrensfrei. Das Baurecht muss trotzdem eingehalten werden.
Die Gebühren richten sich nach den Baukosten und der jeweiligen Gebührenordnung. Hinzu kommen Honorare für Architekt und Nachweise.