Recht & Steuern

Bauträgervertrag

Beim Bauträgervertrag kauft man Grundstück und noch zu errichtendes Gebäude in einem, der Bauträger baut und verkauft schlüsselfertig.

Der Bauträgervertrag ist ein Vertrag, mit dem ein Bauträger einem Käufer ein Grundstück samt einem darauf noch zu errichtenden oder zu sanierenden Gebäude verkauft. Er verbindet Kaufvertrag und Werkvertrag in einem Dokument. Weil ein Grundstück Teil des Geschäfts ist, bedarf der Bauträgervertrag der notariellen Beurkundung nach § 311b BGB. Der Käufer erwirbt also Grundstück und Bauleistung gebündelt, meist als schlüsselfertige Wohnung oder Haus.

Besonderer Schutz für Käufer

Da der Käufer oft zahlt, bevor das Gebäude fertig ist, gelten besondere Schutzregeln. Die Makler- und Bauträgerverordnung bestimmt, dass Zahlungen nur nach Baufortschritt in festgelegten Raten fällig werden. So fließt Geld erst, wenn entsprechende Leistungen erbracht sind. Zusätzlich sichert eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübergang ab.

Wichtige Inhalte des Vertrags

  • Genaue Bau- und Leistungsbeschreibung mit Plänen
  • Verbindlicher Fertigstellungstermin
  • Ratenzahlungsplan nach Baufortschritt
  • Regelungen zu Gewährleistung und Abnahme

Worauf Käufer achten sollten

Die Bau- und Leistungsbeschreibung sollte so konkret wie möglich sein, denn was dort nicht steht, schuldet der Bauträger in der Regel nicht. Wichtig sind klare Fristen und eine saubere Abnahmeregelung, da mit der Abnahme die Gewährleistungsfrist beginnt und die Beweislast für Mängel wechselt. Sinnvoll ist es, die Abnahme erst nach gründlicher Begehung und am besten mit einem unabhängigen Sachverständigen zu erklären. Bei neuen Wohngebäuden können je nach Gesetzeslage zeitlich befristete steuerliche Sonderabschreibungen in Frage kommen, das ist im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären. Strudel Immobilien hilft Ihnen, Angebote einzuordnen, die rechtliche Prüfung des Vertrags gehört zum Notar und gegebenenfalls einem Fachanwalt.

Kostenfreie Immobilienbewertung

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Kostenfrei 100% vertraulich und sicher Tagesaktuelle Preise
Sprengnetter geprüfter Schätzwert
5 Sterne bei Google
Ersteinschätzung in 2 Minuten.

Häufige Fragen

Ja. Weil ein Grundstück verkauft wird, ist die notarielle Beurkundung nach § 311b BGB zwingend.

Nur nach Baufortschritt. Die Makler- und Bauträgerverordnung regelt feste Raten, die erst mit den jeweiligen Bauleistungen fällig werden.

Sie legt detailliert fest, was gebaut wird. Was dort nicht aufgeführt ist, schuldet der Bauträger in der Regel nicht.

Mit der Abnahme des fertigen Werks. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Gewährleistungsfrist für Mängel.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihre konkrete Situation ziehen Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzu.